Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Im Nachfolgenden finden Sie die Übersicht zu allen Entsprechenserklärungen seitens thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA.

Nach oben scrollen